Neuigkeiten und Veranstaltungshinweise

Gewaltschutzkonzepte als neue Pflichtaufgabe für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen

Auch alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sollten entsprechende Konzepte entwickeln und umsetzen

Gewaltschutz- bzw. Schutzkonzepte sind in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe noch immer keine Selbstverständlichkeit. Im Zuge der SGB VIII-Reform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die zukünftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe in §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII formuliert. Darüber hinaus besteht der Auftrag und die Empfehlung für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzkonzepte zu entwickeln und entsprechend umzusetzen.

In der Gesetzesbegründung zu §45 Abs.2 Nr. 4 SGB VIII – neu heißt es: „Zur Sicherung der Rechte und auch des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung muss auch gewährleistet sein, dass der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, anwendet und regelmäßig überprüft. Die nach Absatz 3 Nummer 1 vorzulegende Konzeption der Einrichtung muss damit ein Konzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt umfassen, das insbesondere auf Zweck, Aufgabenspektrum, fachliches Profil, Größe, Räumlichkeiten und Ausstattung der jeweiligen Einrichtung ausgerichtet ist und darauf bezogene und abgestimmte Standards und Maßnahmen zum Gewaltschutz ausweist. Es muss weiterhin vorgesehen sein, dass dieses Konzept regelmäßig auf seine Passgenauigkeit und Wirksamkeit hin überprüft wird. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung gestärkt.“ (Bundestag Drs. 19/26107, S.98)

Der Gesetzgeber greift damit das Wesen eines Gewaltschutzkonzeptes auf: dessen Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung. Einrichtungen müssen sich damit spätestens jetzt auf den Weg machen, ein für ihre Einrichtung passendes Gewaltschutzkonzept zu entwickeln. Dies braucht ein planvolles Vorgehen, Zeit und Beteiligung von Mitarbeiter*innen aber auch von den Kindern und Jugendlichen der Einrichtung selbst. Ein Gewaltschutzkonzept entfaltet nur dann Wirkung, wenn es nicht in den Schubladen und Aktenschränken verschwindet.

Weiterführende Informationen:

Empfehlungen für ein Gewaltschutzkonzept vom Paritätischen Gesamtverband

Alles rund um Schutzkonzepte -

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Kooperation mit der Universität Hildesheim

vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Paritätische Jugendwerk NRW (PJW NRW) hat aktuell eine Arbeitshilfe zum Thema Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit entwickelt.

 

(Quelle:Der Paritätische Gesamtverband)