Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt betreffen schätzungsweise jede dritte der 228 Millionen Frauen in der EU. Am 13. Juni 2024 sind die ersten EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten. Damit werden körperliche Gewalt sowie psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU sowohl offline als auch online unter Strafe gestellt, auch der Zugang der Opfer zur Justiz wird verbessert. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 14. Juni 2027 dafür Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Gleichstellungs-Kommissarin Helena Dalli sagte: „Diese Richtlinie bietet einen ganzheitlichen Ansatz für ein allgegenwärtiges Problem. Es befasst sich mit der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Schutz und der Unterstützung der Opfer sowie der angemessenen Bestrafung der Täter. Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.“
Inhalt der EU-Vorschriften
Die Vorschriften gehen entschieden gegen geschlechtsspezifische Gewalt vor. Sie verbieten die Verstümmelung weiblicher Genitalien und Zwangsehen. Auch Formen von Cybergewalt, wie die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern (einschließlich Deepfakes), Cyberstalking, Cybermobbing (einschließlich Cyber-Flashing) und frauenfeindliche Hetze sind verboten. Das hilft insbesondere den Opfern von Cybergewalt in EU-Mitgliedstaaten, die diese Taten noch nicht unter Strafe gestellt haben.
Die Dringlichkeit der Vorschrift für Gewalt im Internet betonte auch Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz: „Zum ersten Mal kriminalisieren wir geschlechtsspezifische Cybergewalt, wie etwa den nicht einvernehmlichen Austausch von intimen Bildern, einschließlich Deepfakes, die für viele Frauen ein Albtraum ist. Diese Form von Gewalt ist häufig der Grund dafür, dass Frauen das öffentliche Leben verlassen. Online-Gewalt ist echte Gewalt und Gewalt gegen Frauen ein Problem, das ständig auftritt.“
Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland