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Bundesgesundheitsminister will das "begleitete Trinken" abschaffen

Die Forderung nach einem Verbot gibt es bereits seit längerem

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Sorgeberechtigte legal Alkohol (Bier, Wein, Sekt) trinken. Auch in Gaststätten und in der Öffentlichkeit. Das wurde mit dem Jugendschutzgesetz 1952 geregelt. Die Idee dahinter: Wenn Jugendliche in einem kontrolliertem Umfeld erstmals mit Alkohol in Kontakt kommen, wird ihr Umgang damit bewusster. Allerdings ist auch klar: Jugendliche sollten wegen der erheblichen gesundheitlichen Gefahren eigentlich gar keinen Alkohol trinken, und schon gar nicht im Alter von unter 16 Jahren. Daher will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dieses “begleitete Trinken” komplett abschaffen, denn “die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit für Alkohol für Kinder”, so Lauterbach. 

Unterstützung bekommt Lauterbach von den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Auch die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung. 

Schon im Juni hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit dem Thema befasst. Bis November wollen die Experten die Regeln des Jugendschutzgesetzes genauer unter die Lupe nehmen.