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Kinder- und Jugendschutz

Der städtische Kinder- und Jugendschutz ist u.a. aktiv in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention sowie Medienschutz. Zudem informiert er über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und ergreift Maßnahmen zur Vorbeugung von Verstößen.

Wer sind wir?

Der städtische Kinder- und Jugendschutz ist Teil der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

An wen richtet sich unser Angebot?

Einzelhandel, Gewerbetreibende, Gastronomen und diejenigen, die im Öffentlichen Raum Veranstaltungen initiieren, haben die Regelungen des Jugendschutzes einzuhalten. Sie können sich bei uns Informationen einholen, was dies im Einzelnen beinhaltet, und sich beraten lassen, wie die gesetzlichen Vorgaben am besten einzuhalten sind. Auch Eltern, Lehrkräfte und andere, die Fragen zum Jugendschutz haben, können sich bei uns informieren. Dies gilt selbstverständlich auch für Minderjährige selbst.

Für Schulen werden Unterrichtseinheiten angeboten, in denen das Jugendschutzgesetz vorgestellt und erklärt wird, dabei werden Alltagssituationen in den Blick genommen, die für Heranwachsende insbesondere mit Erreichen des sechszehnten Lebensjahres an Bedeutung gewinnen.  

Was umfasst unser Angebot?

Zu den Aufgaben des Sachgebiets gehören der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII und damit Angebote im Präventionsbereich sowie Aktivitäten zur Vorbeugung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Im Vordergrund stehen Auskunft und Informationen über das Jugendschutzgesetz, das beispielsweise die Frage regelt, wie lange sich Minderjährige in Diskotheken aufhalten dürfen, und den öffentlichen Konsum von Alkohol und Zigaretten einschränkt bzw. verbietet. Im Vorfeld von Veranstaltungen, Volks- und Stadtteilfesten wird auf Anfrage der Veranstalter gemeinsam in Betracht gezogen, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beitragen bzw. zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch und anderen Gefährdungen für Minderjährige getroffen werden können. Neben Kontrollen durch den städtischen Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und die Polizei wird hier durch aufklärende Maßnahmen ein präventiver Ansatz verfolgt.

Die Ausgabe von Informationsmaterialien und Elternabende tragen dazu bei, das Wissen um den kommunalen Kinder- und Jugendschutz und das Jugendschutzgesetz zu erhöhen. 

Was sollten Sie noch über uns erfahren?

In Abgrenzung zur Allgemeinen Erziehungshilfe der Stadt Braunschweig und deren Zuständigkeit bei Kindeswohlgefährdung im oder durch das eigene Elternhaus, nimmt der Jugendschutz Gefährdungen im Öffentlichen Raum in den Blick.  Im Vordergrund stehen nicht die Kontrolle und Ahndung von Verstößen, sondern Aufklärung, Prävention und Mitwirkung an Lösungen, die dazu beitragen, dass jungen Menschen sich in Braunschweig sicher fühlen und dies auch sind. Insofern sind wir an Hinweisen interessiert, wo dies nicht der Fall ist.  

Entstehen für die Hilfesuchenden / den Hilfesuchenden Kosten?

Es entstehen keinerlei Kosten für unser Angebot.

Kontakt

Eiermarkt 4 – 5
38100 Braunschweig

 

Ansprechpartner

Thomas Seliger

Michael Roos

Marie Barnstorff